Die "Strafprozesse und andere Ungereimtheiten sind um gezogen und finden sich jetzt hier:
Irgendwie habe ich Sorge um JURABLOGS. Schon 3 Mails habe ich an die Redaktion geschickt mit dem Hinweis, dass die "Strafprozesse und andere Ungereimtheiten" umgezogen sind zu WordPress dort unter http://ungereimtheiten.wordpress.com .
Meine Bitte, insoweit auch bei JURABLOGS eine entsprechende Umstellung vorzunehmen oder die alten "Ungereimtheiten" zu löschen, trägt keine Früchte. Meine höfliche Bitte, mir mitzuteilen, ob Informationen fehlen, bleibt unbeantwortet.
Was mache ich falsch, oder lebt JURABLOGS nicht mehr?
Die "Strafprozesse und andere Ungereimtheiten sind um gezogen und finden sich jetzt hier:
http://ungereimtheiten.wordpress.com
oder
Allzweckzettel
Aus Google-Maps bei der richtigen Auflösung:
Ohne weitere Worte:
Neugierig war der Mandant. Er wollte unbedingt wissen, was ich damit meinte, als ich nach seinem Freispruch sagte: Die Mischung hat gestimmt!
Die Erklärung ist einfach: Wir haben für ihn eine Einlassung vorbereitet, verlesen und dann schriftlich zur Akte gegeben, Fragen hat er nicht beantwortet.
Und die Einlassung war genau die richtige Mischung zwischen Unwiderlegbarem und Unüberprüfbarem. Das hat der Mandant verstanden, jetzt auch, warum er keine Fragen beantworten sollte.
Endlich mal ein Richter, der nicht von sich glaubte, die Weisheit umfassend mit Schaufeln gefressen zu haben.
Wir waren uns einig, dass die Frage der Strafbarkeit u.a. abhängig war von der Lösung eines aus unserer Sicht komplizierten zivilrechtlichen/familienrechtlichen Problems. Wir konnten uns auch gegenseitig bestätigen, dass wir keine Ahnung von der Lösung dieses Problems hatten, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hielt sich vornehm zurück.
Die Einstellung nach § 153 StPO war in diesem Moment eine Lösung, die nicht nur der Mandant gerne als Ideallösung sah.
Der Staatsanwalt teilte mit, er meine es gut mit meinem Mandanten und werde deshalb "nur" einen Strafbefehl beantragen, damit meinem Mandanten die peinliche Gerichtsverhandlung erspart bleibt.
War ein netter Ansatz, gefiel aber weder dem Mandanten noch mir, wir wollten "mehr"!
Die Argumentationskette, die wir der Staatsanwaltschaft dann präsentiert haben, war dann aber wohl so überzeugend, dass nun eine sanktionslose Einstellung nach § 153 StPO erfolgte.
Geht doch, und Dank dafür, dass man offen genug war, sich überzeugen zu lassen. Alles ist gut!
Nun geht es los, auch in Niedersachsen. Die erste Person, die mit einer elektronischen Fußfessel "gesichert" ist.
Ein Mittel der Führungsaufsicht, rechtlich noch ungeprüft, tatsächlich kaum Erfahrungswerte, Zurückhaltung bei Sinn und Zweck.
Ein etwa 30-jähriger Ex-Häftling ist der erste Träger einer elektronischen Fußfessel in Niedersachsen. Der Mann hatte neben Diebstählen und Betrug auch Sexual- und Gewaltdelikte begangen."Die Fußfessel schafft ein Quentchen mehr Sicherheit", sagte Justizminister Bernd Busemann (CDU) unserer Zeitung. Wir sind rechtlich und technisch ordentlich aufgestellt, alle Vorkehrungen sind getroffen", betont Busemann zum ersten Fußfessel-Fall in Niedersachsen.Dabei hat laut Ministerium noch kein einziges niedersächsisches Gericht das Tragen einer Fußfessel angeordnet. Der Mann war vor rund zwei Wochen nach Niedersachsen gezogen und ist verpflichtet, eine Fußfessel zu tragen. Er steht nach Entlassung aus der Haft unter Führungsaufsicht. In welcher Region Niedersachsens der Betreffende nun lebt, teilt das Land wie andere Einzelheiten nicht mit. Der Mann soll aber Straftaten in mehreren Bundesländern begangen und weitere Prozesse zu erwarten haben. Zuletzt hatte er offenbar in Thüringen gelebt. Er soll auch "mehrfach" gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen haben, heißt es.Die elektronische Fußfessel sendet den Aufenthaltsort des Trägers an eine Datenzentrale in Hessen. Hält der Träger sich nicht an Auflagen, etwa sich von Kinderspielplätzen oder der Wohnung früherer Opfer fernzuhalten, wird ein Alarm ausgelöst, die Polizei vor Ort wird informiert."Die Fußfessel ersetzt keine Sicherungsverwahrung, sondern ist ein zusätzliches Mittel der Führungsaufsicht", betonte Busemann. Der CDU-Politiker räumte aber ein: "Das sind keine Hühner- und Ladendiebe, von ihnen geht ein gewisses Maß an Gefährlichkeit aus."Zurückhaltend bewertete Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes, die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel einzusetzen. "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein recht neues Instrument, und die Hürden zu ihrem Einsatz sind ziemlich hoch", sagte Kreutzer. Zudem gebe es auch in der Justiz offenbar unterschiedliche Auffassungen, inwieweit der hohe Aufwand zusätzliche Sicherheit bringe.Ein Staatsvertrag der deutschen Bundesländer zum Einsatz der Fußfessel mit einer gemeinsamen Zentrale in Hessen ist Anfang 2012 in Kraft getreten. Bundesweit sind nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums derzeit 26 der Fußfesseln im Einsatz.
Der Sachverständige war nicht erschienen, er konnte einen anderen Termin nicht absagen, und nun saßen wir im Amtsgericht, der Bußgeldrichter und ich.
Denn, der Mandant war auch nicht erschienen, obwohl sein persönliches Erscheinen angeordnet war. Der Richter meinte, dass er es unfair fände, jetzt den Einspruch zu verwerfen, weil wir ohne Sachverständigen so oder so nicht hätten verhandeln können und gab bekannt, dass er einem jetzt noch gestellten Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen stattgeben würde.
Habe ich verstanden, klappte auch. Und dann noch:
"Wissen Sie, welcher Tag heute ist, Herr Rechtsanwalt? Morgen in zwei Jahren hat der Verstoß stattgefunden, übermorgen werde ich das Verfahren wegen der Verjährung wohl einstellen, was dagegen?"
Netter Anblick: Streifenwagen im Beton!
Rechtsschutz über die Gewerkschaft, da freut sich das Mitglied über die Absicherung.
Aber die Gewerkschaft ist noch schlimmer als manche Rechtsschutzversicherung. Eine Vorschussanforderung wird abgelehnt mit dem irren Argument, mit einer Insolvenz der Gewerkschaft muss nicht gerechnet werden.
Unabhängig davon, dass ich bei solchem Geschäftsgebaren an dieser Aussage persönliche Zweifel habe, habe ich den Herrschaften den Wortlaut des § 9 RVG mitgeteilt, der da lautet:
Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.
Ich finde es gut, dass die Stadt Braunschweig oder die Braunschweiger Verkehrs-AG - man weiß es nicht so genau - genau vor unserer Tür ein Lehrstück für unsere Referendare bereithält zu der Frage, ob der dort jeden Tag zu besichtigende Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei dem zu erwartenden Unfall unter dem Gesichtspunkt bewusster Fahrlässigkeit oder bedingten Vorsatzes zu beurteilen sein wird.
Wir warten nur noch, dass jemand einfach nur hinfällt, sich etwas bricht, oder von einer Straßenbahn seine Beine abgetrennt bekommt oder besser, totgefahren wird.
Seit August sind Gleisbauarbeiten für die Straßenbahntrasse abgeschlossen, bei den Straßenbahnhaltestellen hat man ca. 80% der Arbeiten erledigt, für die restlichen 20% interessiert man sich kaum bis nicht, alle drei Tage wird vielleicht mal 1% erledigt.
Seit fast zwei Monaten hat man dafür auf den Straßenbahnhaltestellen den Raum für wartende Fahrgäste so eingeengt, dass spätestens bei Nässe oder Glätte der Eintritt eines der oben geschilderten Fälle wahrscheinlich bis fast sicher ist.
So ein Transportunternehmen kann ganz schön behördig daherkommen, richtig gut wird das vorgeführt von der Firma GLS.
"Wir nehmen Bezug auf die vorgenannte Transportschadenreklamation sowie Ihren Widerspruch zu unserem ablehnenden Bescheid".Hallo, VwGO, VwVfG? Bin ich jetzt bei Beamten gelandet? Oder wissen die nicht, wer sie sind oder wer sie nicht sind.
Ja, ich bedauere sie, die vielen, vielen Staatsanwälte in Deutschland, die (fast) alle dasselbe Schicksal trifft:
Sie haben doch wirklich bei den tausenden und abertausenden von Verfahren fast nie solche, die auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet sind.
Denn wenn es solche Verfahren gäbe, wären sie verpflichtet, Anträge auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) zu stellen. Sie tun es aber nicht, es gibt fast nie solche Anträge.
Und warum? Weil es solche Verfahren nicht gibt, denn niemand zweifelt daran, dass die Staatsanwälte ihre Pflichten ernst nehmen und diese Entscheidung gegen solche Anträge nicht von ganz anderen Kriterien abhängig machen.
Ganz bestimmt nicht!
Der Kollege Papst Burhoff hat, soweit ich sehe, heute noch keinen Sonntagswitz losgelassen. Ich habe die Zeit für den Samstagswitz verpasst, also kommt jetzt strenger Text des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft:
Manche Sau rammt durch die Gegend, ohne dass man genau erkennt, warum die Sau so rammt.
Aber hin und wieder wird sie sanfter, die Sau, und die Ramme, die wird flau.
Unser Verkehrsminister rammt rudert zurück, vielleicht, weil die Lobby der Fahrschulbetreiber zurückgerammt hat? Man weiß es nicht so genau.
Auch nach Einführung des neuen Punktesystems ab 2014 sollen Verkehrssünder bis zu zwei Punkte im Flensburger Zentralregister durch ein Aufbauseminar abbauen können.Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet "bild.de". Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) habe dies in einem Koalitionsgespräch mit Verkehrsexperten von CDU/CSU zugesagt. Der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Norbert Brackmann hatte die geplante Abschaffung des Punkte-Rabattes in einem Brief an Ramsauer als unbillige Härte für Vielfahrer kritisiert und war darin von anderen Koalitionspolitikern unterstützt worden.
Die Igelfraktion, eine verschworene Gemeinschaft allwissender Amtsrichter, die Anträge auf Beiordnung von Pflichtverteidigern für ein (Sprung-)Revisionsverfahren fast immer mit dem Argument ablehnen, besondere Rechtsprobleme seien nicht ersichtlich, handelt doch erkennbar so, weil dort gemeint wird, dass man 1. immer alles richtig macht und 2. unnötige Pflichtverteidigervergütungen die eigene Geldbörse belasten.
Jetzt mal wieder eine ganz kurze aber höchst treffende Ausbremsung dieser amtsgerichtlichen Sparlinge durch das Landgericht Braunschweig:
Der Beschluss des Landgerichts Braunschweig (2 Qs 102/12) vom 15.10.2012 lautet u.a.:
Die Beschwerde des Angeklagten ist zulässig und begründet. Ihm war gemäß § 140 II StPO wegen der Schwierigkeit der Rechtslage ein Pflichtverteidiger zu bestellen, da die erhobenen Verfahrensrügen vom Angeklagten als nicht rechtskundigem, einem Jugendlichen gleichzustellenden Heranwachsenden (Vgl. Urteil vom 23.05.2012) nicht selbst hätten formuliert werden können.Anzumerken, dass die Jugendrichterin des Amtsgerichts Salzgitter zuvor die beim Jugendrichter angeklagte Sache wegen der Bedeutung der Angelegenheit sich selbst zum Jugendschöffengericht vorgelegt hat, um dann dort trotz anwaltlich vertretenem Nebenkläger ohne Verteidiger zu verhandeln.
INITIATIVE BAYERISCHER STRAFVERTEIDIGERINNEN UND STRAFVERTEIDIGER E. V.
Ansprechpartner: RA Hartmut Wächtler Rottmannstr.11a 80333 München tel. 089-5427500 email:waechtler@waechtler- kollegen.de München, 16.10.2012Presseerklärung:
Üble Nachrede wegen Verfassungstreue? Skandalöses Urteil gegen Strafverteidiger in Würzburg
In Würzburg hat eine Amtsrichterin einen Strafverteidiger wegen „übler Nachrede“ zu einer Geldstrafe von 3000,- Euro verurteilt, weil er – offenbar zu Recht – einen richterli- chen Durchsuchungsbeschluss kritisiert hat. Wie die Würzburger Mainpost berichtete, monierte der Strafverteidiger in öffentlicher Hauptverhandlung, dass der Durchsuchungsbeschluss „keine eigenständige Prüfung“ der Durchsuchungsgründe erkennen lasse, wie sich schon aus seinem Text ergebe. Daraufhin erfolgte eine Anzeige der Landgerichtspräsidentin wegen „übler Nachrede“, einem Delikt, dass voraussetzt, dass die behauptete Tatsache „nicht erweislich wahr“ ist.
Wer nun gedacht hätte, dass die Justiz anhand des Textes des Durchsuchungsbeschlusses prüfte, ob der Ermittlungsrichter eine eigenständige Prüfung durchführte, wie es das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen aus gegebenem An- lass fordert, hat sich getäuscht. Statt dessen wurde der Strafverteidiger, der von der Mainpost als „besonnen geltend“ beschrieben wird, in einem Aufsehen erregenden Prozess verurteilt. Die Urteilsbegründung, wie sie die Mainpost wiedergibt, ist schlechthin skandalös: „Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.“ Der verurteilte Kollege hat Berufung eingelegt.
Die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger ist empört über das Vorgehen der Würzburger Justiz. Es ist selbstverständliche Pflicht eines Strafverteidigers, einen richterlichen Beschluss, der sich nicht an die Vorgaben der Verfassung hält, auch in öffentlicher Hauptverhandlung zu kritisieren. Eine Justiz, die ein solches Vorgehen kriminalisiert und die Auslegung des Grundgesetzes durch das Verfassungsgericht als unbeachtlich abwertet, verliert jede Legitimation. Es ist eine Schande, wenn man Richter daran erinnern muss, dass sie wie das Parlament und die vollzie- hende Gewalt an die Grundrechte als „unmittelbar geltendes Recht“ gebunden sind (Art.1 Abs. 3 GG). Die mitgeteilte Urteilsbegründung sollte auch die bayerische Justizministerin Beate Merk nicht teilnahmslos lassen. Immerhin hat die Würzburger Richterin den Vorwurf gegen sie erhoben, die dortigen Richter hätten „weder genügend Zeit noch genügend Personal“, um die Verfassung zu beachten. Diesen wohl schwerwiegendsten Vorwurf, den man einer Justizministerin machen kann, sollte sie nicht auf sich sitzen lassen.
Ich bin mir noch nicht so sicher, was die damit gemeint haben:
Glauben die, ich nehme Drogen? Glauben die, ich verkaufe Drogen? Glauben die, ich halte manche Richter nur unter Drogen aus? Glauben die, mich hält man nur unter Drogen aus?
Das war eng! Das ist einem Sachbearbeiter sauer aufgestoßen: Wie kann sich jemand trauen, auf Facebook sich über eine Geschwindigkeitskontrolle zu beklagen?
Das geht natürlich gar nicht, da hilft nur noch eine MPU! Oder?
Na ja, wohl nochmal Glück gehabt, aber: Tendenz erkannt!
Der Landkreis Peine hat einer 24-Jährigen mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gedroht, weil sie sich im Internet-Netzwerk Facebook über einen Blitzer geärgert hatte. Gestern lenkte die Behörde aber ein:"Unsere Reaktion war überzogen."
Die junge Frau aus dem Kreis Peine hatte sich am vergangenen Montag auf der Facebook-Seite "Blitzer Peine" über aktuelle Radarfallen informiert und festgestellt, dass kurz vor einem stationären Blitzer auf der Landesstraße 320 bei Edemissen noch ein mobiles Blitzgerät gemeldet wurde. Sie war empört und schrieb einen Kommentar auf der Facebook-Seite: "Die spinnen doch ey ... ich würde die am liebsten mit Eiern beschmeißen ..."
Einen Tag später bekam sie Post vom Straßenverkehrsamt mit folgendem Text: "Ihren Äußerungen zufolge verfügen Sie über ein gewisses Maß an Konfliktpotenzial, welches als Führerin eines Kraftfahrzeugs nicht angebracht ist." Der Behördenleiter drohte ihr in dem Schreiben, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich Idiotentest, zu fordern, falls sie weiterhin auffällig werde.
Der Landkreis bestätigte den Vorgang gestern. Sprecher Henrik Kühn räumte aber ein, dass ein Mitarbeiter überreagiert habe und der Brief in diesem Fall überzogen gewesen sei.
Bei der Staatsanwaltschaft gekauft!
Ja, so einfach - und peinlich - kann das sein. Ein Auto von der Staatsanwaltschaft kaufen, und die Mordwaffe ist gleich dabei.
Ermittlungspanne zum Mord an einer 13-Jährigen in Stolzenau bei Nienburg: Die Staatsanwaltschaft ließ das Auto des mutmaßlichen Mörders mitsamt der darin nicht entdeckten Mordwaffe verkaufen.
Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft wollte offenbar mehr als deutlich machen, wie ernst sie das meinte, was sie beantragte, nämlich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Sie führte zur Bekräftigung ihrer nicht begründbaren Rechtsmeinung aus, dass, wenn sie die Richterin wäre, mit Sicherheit keine Bewährung mehr gewährt werden würde. Dies, obwohl klassische Argumente dafür vorlagen, warum eine Bewährung in diesem Fall zwingend war.
Dann der gutgesetzte Konter der Vorsitzenden zum Beginn der Urteilsverkündung: