
Datenleck bei LGBTQ+-Dating-Apps: 1,5 Millionen private Fotos ungeschützt im Netz
Ein besonders sensibles Datenleck erschüttert aktuell mehrere iOS-Dating-Apps, die sich an die LGBTQ+-Community sowie an BDSM- und Sugar-Daddy-Interessierte richten. Durch eine gravierende Sicherheitslücke wurden nach einem Medienbericht von Heise-Online 1,5 Millionen private Nutzerfotos – darunter auch intime Bilder aus privaten Chats – im Internet öffentlich zugänglich. Das ist für betroffene ein Super-Gau. Für sie besteht die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung über den LGBTQ-Online-Check an. Bereits in vergleichbaren Fällen wie dem Facebook-Datenleck konnten die Anwälte bis zu 3.000 Euro Schadensersatz erfolgreich durchsetzen.
Betroffene sollten Anspruch auf Schadensersatz sichernDatenlecks stellen kein Kavaliersdelikt dar, sondern sind sehr ernst zu nehmen, wie das LGBTQ-Datenleck vor Augen führt. Laut einer Recherche von Heise-Online handelt es sich um ein systematisches Datenleck bei mehreren iOS-Dating-Apps, die über den Apple App Store vertrieben werden. Betroffen sind unter anderem die Apps:
Die Sicherheitsforscher des Anbieters Webb Security stellten fest, dass alle diese Apps Bilddateien ihrer Nutzer auf öffentlich zugänglichen Servern speicherten – ohne jegliche Zugangskontrolle.
Über einfache URL-Manipulationen konnten Angreifer auf sämtliche gespeicherte Bilder zugreifen – darunter auch intime Aufnahmen aus privaten Nachrichten, Selfies, Profilbilder und Screenshots. Insgesamt wurden etwa 1,5 Millionen Bilder offengelegt, allein bei „BDSM-People“ waren es rund 541.000, davon über 90.000 direkt aus privaten Konversationen.
Besonders kritisch: Die Apps richten sich gezielt an marginalisierte oder besonders schutzbedürftige Gruppen. Ein solches Datenleck kann daher nicht nur zu Rufschädigung und Diskriminierung führen, sondern auch zu realer persönlicher Gefährdung – etwa durch Erpressung, Outing oder Stalking.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 18. November 2024 (Az.: VI ZR 10/24) klargestellt: Bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten – insbesondere, wenn es sich um hochprivate oder intime Informationen handelt – stellt einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO dar. Was das für Betroffene bedeutet:
Wer eine der betroffenen Apps genutzt hat – besonders zwischen 2020 und 2024 –, sollte sofort handeln:
Datenlecks in sensiblen Apps wie bei den LGBTQ-Apps sind mehr als technische Pannen. Sie sind tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre – und können zu massiven persönlichen Folgen führen. Doch die Betroffenen stehen nicht allein da. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung stärkt ihre Position – und wir als Kanzlei setzen sie durch. Jetzt Schadensersatz sichern – mit einer kostenlosen Ersteinschätzung im LGBTQ-Online-Check.
Schnelle Informationen und Hintergründe helfen Ihnen bei den richtigen Entscheidungen. Profitieren Sie von wichtigen juristischen Informationen aus erster Hand. Wir informieren Sie mit unseren Newslettern über aktuelle Themen wie Abgasskandal, Datenschutzrecht oder Bankenskandale.
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Marc Hennessen
Jochen Reinert
Sehr zu empfehlen, fragen konnten immer am Telefon geklärt werden & man wurde steht’s auf dem laufenden gehalten.
Meine Erwartungen wurden bezüglich meiner Klage zu 100% erfüllt.
Ich kann diese Kanzlei wirklich nur empfehlen.
Gunter Meissler Jochen Reinert Wir sind sehr damit zufrieden wie Sie uns verteten haben. Von der Professionalitaet und dem hohen digitalen Standard Ihrer Kanzlei waren wir beeindruckt. Sie waren fuer unser Aniegen ein perfekter Partner.
Karin u. Siegfried Dingfeld
Jochen Reinert
Jederzeit würden meine Frau und ich die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weiterempfehlen. Wir fühlten uns bei jeglichen Rückfragen bestens aufgehoben und bekamen , wo es nötig war, stets fachliche Beratung.
Über jedes Vorgehen wurden wir unterrichtet, sodass wir immer auf dem aktuellsten Stand waren.
Um unsere absolute Zufriedenheit zum Ausdruck zu bringen bleiben uns nicht viele Möglichkeiten, als die, vielmals "Danke" zu sagen.
Manfred Völker
Jochen Reinert
Mit dem Ergebnis waren wir sehr zufrieden.
Wir können diese Kanzlei wärmstens weiterempfehlen.
Datenleck bei Europcar: 200.000 Kundendaten gestohlen
Ein Datenleck erschüttert die Europcar Mobility Group: Cyberkriminelle haben nach Medienberichten vom 8. April 2025 persönliche Daten von bis zu 200.000 Europcar-Kunden gestohlen. Die Angreifer verschafften sich Zugriff auf interne Systeme und fordern nun Lösegeld – andernfalls drohen sie mit der vollständigen Veröffentlichung der gestohlenen Informationen. Bereits erste sensible Kundendaten wurden im Internet veröffentlicht. Für betroffene Verbraucher ergeben sich daraus klare rechtliche Ansprüche – vor allem auf Schadensersatz nach der DSGVO. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im Europcar-Online-Check an. Unsere Kanzlei konnte bereits in ähnlichen Fällen, z. B. beim Facebook-Datenleck, Schadensersatzsummen von bis zu 3.000 Euro durchsetzen.
Verbraucher mit Anspruch auf SchadensersatzLaut einem Bericht von Netzwelt.de und Heise-Online verschafften sich Hacker Zugriff auf GitLab-Repositories der Europcar Mobility Group, in denen sich Quellcodes, Backups, Konfigurationsdateien und auch personenbezogene Kundendaten befanden. Der Angriff fand offenbar bereits im März 2025 statt.
Die gestohlenen Daten umfassen u. a.:
Brisant: Die Angreifer fordern nach Medienberichten Geld. Sollte Europcar kein Lösegeld zahlen, drohen die Hacker damit, die kompletten Daten öffentlich zugänglich zu machen. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben sie bereits einen Teil der Daten online gestellt – darunter vollständige Datensätze von mehr als 100 Personen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) verbraucherfreundlich klargestellt:
Bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten ist ein Schaden im Sinne der DSGVO. Es ist nicht erforderlich, dass Daten missbraucht werden – allein die unerlaubte Einsichtnahme durch Dritte genügt, um einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz zu begründen.
Das heißt:
Wer bei Europcar Kunde ist oder war, sollte folgende Maßnahmen ergreifen:
Datenlecks wie das bei Europcar sind keine Bagatellen. Wenn Hacker persönliche Informationen stehlen und veröffentlichen oder zur Erpressung nutzen, ist das ein klarer Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht. Betroffene Verbraucher haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz – und sie sollten diesen auch geltend machen. Mit unserer Hilfe geht das unkompliziert und risikofrei. Jetzt handeln – und den Europcar-Online-Check nutzen. Dr. Stoll & Sauer kämpft für Ihre Rechte – engagiert, erfahren und bundesweit erfolgreich.
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Datenleck bei Samsung: Verbraucher sollten Anspruch auf Schadensersatz überprüfen
Samsung Deutschland ist Ziel eines massiven Cyberangriffs geworden. Dabei wurden laut Medienberichten rund 270.000 sensible Kundendatensätze entwendet und im Darknet zum Verkauf angeboten. Samsung informiert Kunden aktuell über das Datenleck. Betroffene Verbraucher sind möglicherweise einem erheblichen Risiko ausgesetzt – doch es gibt gute Nachrichten: Datenschutzverletzungen wie bei Samsung können Schadensersatzansprüche begründen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst eine Entscheidung bestätigt hat. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Samsung-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im Samsung-Online-Check an. Hier werden die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Unsere Kanzlei hat bereits in vergleichbaren Fällen – etwa beim großen Facebook-Datenleck – Schadensersatzbeträge von bis zu 3.000 Euro erfolgreich für Mandanten durchgesetzt.
270.000 Kundendaten von Samsung im DarknetLaut einem Bericht von Heise-Online haben sich unbekannte Hacker Zugriff auf ein internes Supportsystem von Samsung Electronics GmbH, also Samsung Deutschland, verschafft. Die Angreifer kopierten mutmaßlich 270.000 Datensätze aus sogenannten “Customer Support Tickets”, die sensible persönliche Informationen enthalten:
Die Daten stammen laut Quelle aus dem Zeitraum 2012 bis 2018. Besonders brisant: Die Datensätze sind nicht nur entwendet worden – sie werden aktiv im Darknet zum Verkauf angeboten. Das birgt erhebliche Risiken für Verbraucher, etwa durch Identitätsdiebstahl oder betrügerische Kontaktaufnahme.
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Samsung informiert aktuell Kunden über das Datenleck: „Am 29. März 2025 kam es bei einer Geschäftsanwendung eines Systempartners in Deutschland zu einem unautorisierten Zugriff auf personenbezogene Daten von Samsung-Kunden, die den Kundendienst im Zusammenhang mit Einkäufen im Samsung Online-Shop oder anderen Service-Anfragen im Zeitraum von November 2021 bis März 2025 kontaktiert haben“, heißt es in einer Mail, die unserer Kanzlei vorliegt. Folgende Daten können betroffen sein: Name, E-Mail-Adresse und Postadresse. Samsung versichert, dass es keinen unautorisierten Zugriff auf Passwörter oder Finanzdaten gab.
Die auf Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen, umgehend ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Über einen kostenfreien Samsung-Online-Check können sie eine Ersteinschätzung erhalten und sich über mögliche rechtliche Schritte informieren. Die Kanzlei hat bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverletzungen – etwa im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck von 3000 Euro – vor deutschen Gerichten durchgesetzt. Aktuell führen Anwälte der Kanzlei eine Facebook-Sammelklage gegen den US-Konzern Meta wegen des Facebook-Datenlecks.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zuletzt verbraucherfreundlich zu Datenschutzverletzungen positioniert.
Wer glaubt, vom Datenleck bei Samsung betroffen zu sein, sollte jetzt nicht abwarten, sondern aktiv werden. Unsere Empfehlung:
Datenlecks wie bei Samsung sind keine Bagatellen. Sie stellen massive Eingriffe in die Privatsphäre dar – mit möglicherweise langfristigen Folgen. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil klargestellt: Verbraucher können auf Entschädigung pochen, auch wenn der Schaden nicht körperlich oder materiell ist. Jetzt handeln: Kostenlose Ersteinschätzung im Samsung-Online-Check sichern – und Schadensersatz geltend machen.
Dr. Stoll & Sauer kämpft für die Rechte von Verbrauchern. Erfahrung aus tausenden Datenschutzfällen.
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Senec-Stromspeicher: Zwei weitere Urteile zugunsten von Verbrauchern
Die Serie verbraucherfreundlicher Urteile im Senec-Stromspeicher-Skandal setzt sich fort: Das Landgericht Heidelberg (Az. 3 O 174/24) und das Landgericht Stade (Az. 2 O 67/24) haben erneut im Sinne betroffener Verbraucher entschieden. In beiden Fällen verurteilten die Gerichte die verantwortlichen Händler zur Rücknahme der mangelhaften Stromspeicher und zur Erstattung des Kaufpreises – wegen erheblicher Leistungseinschränkungen und Sicherheitsbedenken. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer führte die Verfahren erfolgreich. Senec steht seit 2022 in der Kritik, weil es in Stromspeichern zu Bränden oder Verpuffungen gekommen ist. Daraufhin regulierte Senec die Kapazitäten der Stromspeicher herunter. Verbraucher, die von der Drosselung ihres Senec-Stromspeichers betroffen sind, sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten wie Gewährleistungsansprüche informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.
Gerichte: „Kapazitäts-Drosselung ist Sachmangel“Zwei neue Urteile stärken die Rechte geschädigter Verbraucher im Senec-Skandal: Die Landgerichte Heidelberg und Stade haben entschieden, dass Stromspeicher von Senec wegen Sicherheitsrisiken und massiver Leistungseinschränkungen zurückgenommen werden müssen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer setzte sich in beiden Verfahren erfolgreich für ihre Mandanten ein und erzielte jeweils eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Hier das Wichtigste aus den Urteilen kurz zusammengefasst:
LG Heidelberg, Urteil vom 02. April 2025 (Az. 3 O 174/24):
LG Stade, Urteil vom 31. März 2025 (Az. 2 O 67/24):
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Seit 2022 kommt es immer wieder zu Sicherheitsproblemen und technischen Defekten bei Senec-Stromspeichern. Nach mehreren Bränden in zur Photovoltaikanlagen gehörenden Stromspeicher schaltete Senec im März 2022 rund 60.000 Speicher ferngesteuert ab – aus „Vorsichtsgründen“. In der Folgezeit kam es zu massiven Leistungsdrosselungen zahlreicher Geräte. Verbraucher mussten mit eingeschränkter Kapazität und verringerten Ladeleistungen leben – oft ohne echte Nachbesserung. Senec versuchte, mit Softwarelösungen („Smart Guard“) und angekündigten Batterietauschaktionen gegenzusteuern. Doch viele Kunden blieben frustriert zurück. Zu lange warteten sie auf akzeptable Lösungen des Herstellers. Gerichte bestätigen nun in immer mehr Fällen: Die Einschränkungen sind rechtlich nicht hinnehmbar – Betroffene haben Anspruch auf Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz. Dr. Stoll & Sauer hat mehrere positive Urteile gegen Senec-Händler aufgrund von Gewährleistungsrechten erstritten.
Wer einen gedrosselten Senec-Stromspeicher besitzt, kann folgende Rechtsansprüche geltend machen:
Verbraucher sollten prüfen, ob sie noch innerhalb der Gewährleistungsfrist sind – die Urteile der LG Heidelberg und Stade zeigen, dass rechtliche Schritte Erfolg haben können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check an.
Nach einer Haus-Explosion in Schönberg (Schleswig-Holstein) hat das in Südkorea ansässige Unternehmen Energy Solution nach Medienberichten von NDR und dem PV-Magazin bestimmte Stromspeicher zurückgerufen. Der in dem Haus installierte Speicher von LG steht im Verdacht, eine Rolle bei der Explosion gespielt zu haben. Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. In direkter Reaktion auf die Explosion in Schönberg hat LG eine Rückrufaktion für bestimmte Heimspeicher-Modelle gestartet. Betroffen sind vor allem die Modelle LG RESU 10H und LG RESU 7H, die zwischen 2017 und 2019 produziert wurden. Diese Speicher können laut Hersteller überhitzen und in seltenen Fällen Feuer fangen. Besitzer dieser Modelle werden dringend dazu aufgefordert, ihre Geräte überprüfen zu lassen und gegebenenfalls an der Rückrufaktion teilzunehmen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet LG-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im PV-Anlage-Online-Check an.
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Störung bei Trade Republic & Co.: Wenn die Broker-App nicht funktioniert – Schadensersatz für Anleger möglich
Alarmstimmung unter Privatanlegern am 7. April 2025: Während der aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten kam es bei den beliebten Online-Brokern Trade Republic, Scalable und Finanzen.net Zero zu massiven technischen Problemen mit ihren Apps. Nutzer meldeten App-Ausfälle, fehlende Kursanzeigen und die Unmöglichkeit, Kauf- oder Verkaufsorders auszuführen – ausgerechnet in einer Phase starker Kursbewegungen. Für viele Anleger bedeutete die Panne potenziell empfindliche finanzielle Verluste.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft aktuell die rechtliche Lage und ruft Betroffene auf, ihre Ansprüche im Rahmen eines kostenlosen Broker-Online-Checks prüfen zu lassen. Die Kanzlei gehört zu den führenden Verbraucherschutzkanzleien in Deutschland und ist unter anderem für ihre Rolle im Diesel-Abgasskandal bekannt.
Was Verbraucher nach dem Broker-App-Gau wissen müssenOnline-Broker wie Trade Republic, Scalable oder Finanzen.net Zero sind vertraglich verpflichtet, ihren Nutzern jederzeit funktionierende Handelsmöglichkeiten bereitzustellen. Kurze Ausfälle sind nicht automatisch ein Haftungsfall – entstehen jedoch konkrete finanzielle Verluste durch die Störung, können Schadensersatzansprüche bestehen.
Beispiel: Wer aufgrund der Störung eine Verkaufsorder nicht platzieren konnte und deshalb Verluste erlitt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz fordern. Die Plattformbetreiber müssen gerade in volatilen Marktphasen für zuverlässige Systeme sorgen – wiederholte oder länger andauernde Ausfälle sind nicht hinzunehmen. Hier die wichtigsten rechtlichen Eckpunkte im Überblick:
Vertragliche Pflichten von Online-Brokern:
Online-Broker sind verpflichtet, Kundenaufträge schnellstmöglich und ordnungsgemäß auszuführen. Verzögerungen oder Nichtausführungen können eine Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB darstellen.
Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzung:
Kommt es aufgrund technischer Probleme zu finanziellen Verlusten, können betroffene Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Broker die Verzögerung oder Nichtausführung zu vertreten hat.
Zuerst Beweislast beim Kunden:
Kunden müssen nachweisen, dass ihnen durch die Pflichtverletzung ein konkreter Schaden entstanden ist und dass dieser auf das Fehlverhalten des Brokers zurückzuführen ist. Hier muss der Verbraucher den Vorgang lückenfrei dokumentieren.
Mitverschulden des Kunden:
Gemäß § 254 BGB kann ein Mitverschulden des Kunden die Schadensersatzansprüche mindern. Kunden sollten daher bei technischen Problemen alternative Kommunikationswege nutzen, um Schäden zu vermeiden.
Relevante Urteile:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 14 O 9971/98: Ein Online-Broker, der mit besonders schneller Orderausführung wirbt, kann haftbar gemacht werden, wenn Aufträge erheblich verzögert weitergeleitet werden.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 24.11.2003, Az. 8 U 36/03: Ein Discount-Broker kann sich nicht darauf berufen, dass Verzögerungen durch Dritte verursacht wurden; er haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
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Die Störung am 7. April 2025 betrifft nicht nur Trade Republic: Auch bei der Trading-Plattform Finanzen.net Zero kam es Berichten zufolge zu Ausfällen und massiven Verzögerungen bei der Orderausführung. Nutzer konnten sich nicht einloggen oder erhielten keine aktuellen Kursdaten. Besonders kritisch: Beide Anbieter richten sich explizit an Privatanleger und werben mit dem Versprechen eines einfachen, schnellen und kostengünstigen Zugangs zum Aktienmarkt – ein Anspruch, dem sie am heutigen Tag nicht gerecht wurden. Die gleichzeitigen Ausfälle werfen die Frage auf, ob die Infrastruktur hinter diesen Plattformen für starke Marktschwankungen oder erhöhtes Nutzeraufkommen ausreichend gewappnet ist. Mittlerweile sollen die Systeme beider Anbieter wieder stabil laufen und der Handel ist wieder möglich. Der morgendliche Ansturm soll die Apps und ihre Funktionen in die Knie gezwungen haben, heißt es bei tagsschau.de
Was, wenn Verbraucher von einer Störung beim Trader betroffen sind und offensichtlich Geld verloren haben. Dr. Stoll & Sauer gibt einige Tipps wie Anleger im Ernstfall vorgehen sollten:
Verbraucher sollten nicht zögern, ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Gerade bei Plattformen, die auf hunderttausende Kleinanleger setzen, ist ein professionelles Vorgehen entscheidend. Mit unseren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht gehört Dr. Stoll & Sauer zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland – unter anderem im Diesel-Skandal, bei Datenschutzverletzungen und Finanzthemen. Wir setzen Ihre Rechte durch – auch gegen große Anbieter wie Trade Republic durch. Und Betroffene sollten schnell handeln, um Fristen zu wahren.
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Verbraucherkanzleien Dr. Stoll & Sauer und Grossmann & Haas fusionieren
Die beiden Verbraucherschutzkanzleien Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr und die Grossmann & Haas Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Stuttgart haben am 13. Juni 2022 fusioniert. Die Gesellschafter und die Geschäftsführung freuen sich darüber, künftig gemeinsam für die Rechte ihrer Mandanten einzutreten. Mit 31 Anwälten bietet die neu formierte Kanzlei eine Expertise in allen Bereichen des Verbraucherrechts und positioniert sich mit ihrem ausgewiesenen Know-how besonders im Bereich von Massenfällen wie dem Diesel-Abgasskandal. Zu den angebotenen Rechtsgebieten gehören künftig unter anderem das Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Aber auch aktuelle Themen wie die Rückforderung von Beitragserhöhungen privater Krankenkassen, Schadensersatz bei Datenschutzverstößen oder die Rückforderung von Verlusten im Online-Glücksspiel werden angeboten.
Kräfte für Verbraucherschutz bündelnIn den vergangenen Jahren hat aus unserer Sicht ein durchgreifender Wandel bei der Vertretung geschädigter Verbraucher stattgefunden. Im Zuge des Diesel-Abgasskandals und der durch unsere Kanzleien maßgeblich geprägten Rechtsprechung, sind sich Verbraucher ihrer Rechte in immer stärkerem Maße bewusst geworden. Dabei ist ein hochspezialisiertes Team unumgänglich. Um auch in Zukunft die Rechte unserer Mandanten bestmöglich vertreten zu können, haben wir uns entschieden, den weiteren Weg gemeinsam zu gehen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tritt seit Ihrer Gründung im Jahr 2010 für die Rechte geschädigter Anleger, Bankkunden und Verbraucher ein. Bereits frühzeitig hat die Kanzlei geschädigte Verbraucher im VW-Abgasskandal vertreten und hat sich hier als einer der Marktführer etabliert. Am Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kanzlei den sogenannten Kleinen Schadenersatz erstritten. Gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und einer weiteren Kanzlei haben die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Rahmen einer Musterfeststellungsklage einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro für 260.000 betroffene VW-Kunden erzielen können. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft eine weitere Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG). In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger) empfohlen.
Die Kanzlei Grossmann & Haas Rechtsanwaltsgesellschaft mbH blickt auf eine fast 33-jährige Geschichte zurück. Seit über 20 Jahren hat die Stuttgarter Kanzlei die Rechte geschädigter Anleger und Bankkunden vertreten. Die Grossmann & Haas Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört damit zu den Pionieren bei der Bearbeitung von Massenschadensfällen im Rahmen der Vertretung geschädigter Anleger und Bankkunden. In den vergangenen Jahren hat die Grossmann & Haas Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gemeinsam mit der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Rechte geschädigter Dieselkäufer gekämpft. Gemeinsam konnten zehntausende Geschädigte zu ihrem Recht verholfen werden. Der Kanzlei-Gründer Manfred Haas ist im Zuge der Fusion aus der Kanzlei ausgeschieden.
Die Gesellschafter und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Christian Grotz und Michael Pflaumer sowie Geschäftsführer Tim Schmidhäußler freuen sich auf die gemeinsame Zukunft und werden weiterhin ihre Kraft und Expertise für die Vertretung der Mandanten einsetzen. Verbraucherschutz war jahrzehntelang Schutz der Industrie vor dem Verbraucher. Das ist mit dem Dieselskandal anders geworden. Aber der Weg ist längst nicht am Ende. Die Kanzlei will den Verbraucherschutz weiter fortentwickeln und ausbauen. Und das geht am besten gemeinsam. Mit 31 Anwälten an den Standorten Lahr und Stuttgart verfügt die fusionierte Kanzlei Dr. Soll & Sauer über umfassende Expertise in allen Bereichen, die für geschädigte Verbraucher von Relevanz sind. Durch den Zusammenschluss beider Kanzleien wird das bestehende Know-how in der Beratung von Verbrauchern gebündelt und geschärft.
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